Kosten
1.) Privatversicherte oder Beihilfe-Versicherte
Die meisten Privatversicherungen übernehmen die Kosten für eine notwendige ambulante Psychotherapie. Erfragen Sie bitte dennoch im Vorwege bei Ihrer Versicherung, ob und wie viele Sitzungen übernommen werden, wenn Sie bei einer approbierten psychologischen Psychotherapeutin mit Arztregistereintrag eine Verhaltenstherapie aufnehmen.
2.) Selbstzahler
Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychologen (GOP), ist aber auch abhängig davon, ob es sich um eine Beratung oder Psychotherapie handelt.
Gerne können Sie im Vorwege das Honorar telefonisch oder per Mail erfragen.
3.) Gesetzlich Versicherte
Da ich in einer Privatpraxis ohne Kassensitz tätig bin, ist eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen nicht ohne Weiteres möglich.
Wenn Sie jedoch bei Psychotherapeuten mit Kassenzulassung keinen Therapieplatz finden oder lange auf einen Platz warten müssten, besteht die Möglichkeit, dass die jeweilige gesetzliche Krankenkasse über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren den größten Anteil der Kosten für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung übernimmt.
Nähere Einzelheiten zum Antrag der Kostenerstattung erhalten Sie über folgenden Link:
http://www.bptk.de/uploads/media/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung.pdf
Selbstverständlich bin ich Ihnen bei der Antragsstellung behilflich.